Rechtliches
AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Food-Trailer-, Streetfood- und Event-Catering-Leistungen zwischen Lekker Satt, Inhaber Rico Stanzig, und seinen Kundinnen und Kunden. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder Telefon ist unverbindlich. Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung werden in einem individuellen Angebot festgelegt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt oder wenn beide Seiten die Leistung anderweitig verbindlich vereinbaren.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich ist der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang. Dazu können insbesondere Menü und Speisenauswahl, Portions- oder Personenzahl, Ausgabezeit, Personal, Technik, Strom- und Versorgungsanforderungen, Aufbau, Abbau sowie An- und Abfahrt gehören.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Zahlungsziel, Fälligkeit und gegebenenfalls eine Anzahlung ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung. Soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregelungen.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen und Voraussetzungen rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungsort, Termin, erwartete Personenzahl, Zufahrt, Stellfläche, Stromversorgung, Aufbau- und Ausgabezeiten, Ansprechpartner vor Ort und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen oder Vorgaben des Veranstalters.
6. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere bei Personenzahl, Zeiten, Standort, Menü oder technischen Anforderungen, bedürfen der Abstimmung. Soweit hierdurch zusätzlicher Aufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, können diese nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
7. Absage, Stornierung und Terminverschiebung
Für eine Absage oder Terminverschiebung gelten vorrangig die im individuellen Angebot vereinbarten Bedingungen. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht mehr vermeidbare Kosten können im gesetzlich zulässigen Umfang zu berücksichtigen sein.
Soweit im Einzelfall eine pauschalierte Storno- oder Schadensersatzregelung vereinbart wird, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Hinweis zum Widerrufsrecht bei termingebundenen Leistungen
Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie termingebundenen Event-Catering-Leistungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht für Verbraucher grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Eine vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeit bleibt hiervon unberührt.
9. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Ereignisse
Können vereinbarte Leistungen aufgrund von Umständen, die die betroffene Partei nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall möglichst frühzeitig abstimmen und prüfen, ob eine zumutbare Anpassung oder Terminverschiebung möglich ist.
10. Haftung
Lekker Satt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
11. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz, entgegenstehen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Lekker Satt als Gerichtsstand vereinbart werden.